Mittwoch, 18. Januar 2017

Was bedeutet TTIP für Kosmetikprodukte in der EU?


Bezüglich der Inhaltsstoffe in Kosmetika gilt in der Europäischen Union: eine Substanz kann verboten werden, wenn hinreichender Verdacht auf gesundheitsschädliche Wirkung besteht. In den USA ist das jedoch völlig anders! Die Unternehmen können eigentlich alles verwenden, solange nicht bewiesen ist, dass ein Stoff bedenklich ist, wie z.B. Blei in Lippenstift (siehe BUND). Aufgrund der dortigen Gesetzeslage reicht ein Verdacht allein also nicht aus, um Inhaltsstoffe zu verbieten. So kommt es, dass in der EU mehr als 1300 Chemikalien in Kosmetika verboten sind, in den USA aber lediglich 11!! Solche Kosmetikprodukte mit zahlreichen bedenklichen Inhaltsstoffen würden durch TTIP den europäischen Markt überschwemmen, und das auch noch ohne Verpflichtung zur Kennzeichnung. Durch TTIP würde also das vorsorgende Prinzip, das die EU z.B. bei hormonell wirksamen Stoffen anwendet, ausgehebelt.

Ebenso bedenklich ist der Aspekt des Tierschutzes. Seit 2009 sind Tierversuche in der EU verboten (für Inhaltsstoffe und für das Endprodukt), in den USA sind Tierversuche nach wie vor erlaubt und gehören zum Standard.

Bei mysalifree vermeiden wir neben potentiell allergenen Inhaltsstoffen (Duftstoffe, Farbstoffe, ätherische Öle usw.) auch konsequent bedenkliche Inhaltsstoffe (Parabene, Mineralöle, Silikone, Sulfate u.v.m.). Unsere Biozertifizierung nach höchstem Standard garantiert, dass mindestens 95% der landwirtschaftlichen Inhaltsstoffe aus kbA stammen.

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